Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systemelektra Ispringen
- Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Sie sind unter Angabe von Preis und Lieferzeit sofort
schriftlich zu bestätigen. Auf Irrtümer und Unklarheiten in der Bestellung hat der Auftragnehmer
hinzuweisen. Jede Abweichung von der Bestellung bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
- Der Auftragnehmer bestätigt durch die Annahme der Bestellung, sich über alle Preisbildung beeinflussenden Umstände unterrichtet zu haben.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise inklusive Fracht, Verpackung und Gebühren frei
Verwendungsstelle. Versicherungskosten werden von uns übernommen, wenn es mit uns vereinbart worden
ist.
Der Versand – auch an einen anderen Ort als den Erfüllungsort – erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers.
Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Wir sind bei Überschreitungen vereinbarter oder noch zu vereinbarender Termine nicht zur Abnahme
verpflichtet, vielmehr – nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung – berechtigt, uns auf Kosten des
säumigen Auftragnehmers anderweitig einzudecken und von ihm Ersatz aller uns entstehenden weiteren
Schäden zu verlangen. Ein Anspruch auf vollen Schadenersatz steht uns auch dann zu, wenn wir die
Lieferung trotz Terminüberschreitung annehmen.
- Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, daß nur Material, Teile oder Geräte geliefert werden, die in
jeder Hinsicht den anerkannten Regeln der Technik, z.B. den neuesten VDE-Vorschriften, den
Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen zuständigen Berufsgenossenschaft sowie den jeweils
geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Gerätesicherheitsgesetz) entsprechen, auch wenn dies im
Auftragstext nicht besonders vermerkt ist. - Für alle Aufträge übernimmt der Auftragnehmer die Gewährleistung für die Dauer von zwei Jahren in der
Weise, daß der Auftragnehmer sämtliche mangelhaften Gegenstände bzw. Teile sofort nach unserer Wahl
auf seine Kosten ausbessert oder neu liefert. Werden solche Arbeiten oder Ersatzlieferungen durch den
Auftragnehmer nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessen Frist ausgeführt, so sind wir zu
Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers berechtigt. War Gegenstand der Bestellung nur eine
Lieferung, so ist der Auftragnehmer auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die Kosten zu ersetzen, die
uns durch die Montage der neu gelieferten Gegenstände bzw. Teile entstehen.
Es bleibt uns überlassen, neben den Gewährleistungsansprüchen vollen Schadensersatz zu fordern. - Wenn nicht anders vereinbart, zahlen wir Rechnungen am 15. des dem Rechnungseingang folgenden
Monats mit 3% Skonto. Lieferungen erfolgen ohne Eigentumsvorbehalt, wenn nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist. - Lieferungen erfolgen ohne Eigentumsvorbehalt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
- Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftragnehmer oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten.
- Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des CISG vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. - Für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird als
Gerichtsstand Pforzheim vereinbart. - Soweit die Bedingungen keine Regelung vorsehen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sind Gegenstand des Auftrags Werk – bzw. Dienstleistungen mit oder ohne Lieferung, gelten ebenfalls die
ebenfalls die obigen Bedingungen Ziffer 1 bis 11, gegebenenfalls sinngemäß.