Planungsleistungen


 
mit folgenden offiziellen HOAI*-Phasen stehen wir Ihnen kompetent als Planungsbüro zur Verfügung:

 



Phase 1: Grundlagenermittlung
Grundleistungen:
  • Klären der Aufgabenstellung
  • Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen der Ergebnisse
 Besondere Leistungen:
  • Bestandsaufnahme
  • Standortanlayse
  • Betriebsplanung
  • Aufstellung eines Raumprogramms
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
 
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Phase 2: Vorplanung
Grundleistungen:
  • Analyse der Grundlagen
  • Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
  • Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische  Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der  Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
  • Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen  Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner  Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
 Besondere Leistungen:
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
  • Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
  • Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der  Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen  gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben

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Phase 3: Entwurfsplanung
Grundleistungen:
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,  energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100,  insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20,  insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;
  • Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich  Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
 Besondere Leistungen:
  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog
  • Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur  Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften  und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben
 
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Phase 4: Genehmigungsplanung
 Grundleistungen:
  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der  Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
  • Einreichen dieser Unterlagen
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen
Besondere Leistungen:
  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches
  • Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat
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Phase 5: Ausführungsplanung
Grundleistungen:
  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,  wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung  fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je  nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
  • Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen;
  • Materialbestimmung
  • Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung 
Besondere Leistungen:
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
  • Erarbeiten von Detailmodellen
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von  Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfaßt sind
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die  Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.
 
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Phase 6: Vorbereitung der Vergabe
Grundleistungen:
  • Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  • Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Besondere Leistungen:
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die  Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.
 
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Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Grundleistungen:
  • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
    Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  • Verhandlung mit Bietern
  • Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
  • Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
Besondere Leistungen:
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die  Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.
 
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Phase 8: Objektüberwachung
Grundleistungen:
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen  Vorschriften
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Führen eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  • Auflisten der Gewährungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Besondere Leistungen:
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht
 

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Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Grundleistungen:
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen:
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
 

*Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Quelle: http://www.hoai.de
 
 
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